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Ratgeber

Werkzeugakku laden, lagern und entsorgen: So gehen Sie richtig vor

Aktualisiert am

Wie voll, wie warm, wie lange: Regeln für Laden, Lagern und Überwintern von Lithium-Ionen-Werkzeugakkus, Zeichen für einen beschädigten Akku, Transport und Rückgabe im Handel.

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Richtig laden

Das Umweltbundesamt (UBA) nennt für Lithium-Akkus einfache Regeln:

Welche Ladezeit ein Akku braucht, hängt vom Ladestrom ab. Ein Hersteller-Starterset nennt für einen 2-Ah-Akku 65 Minuten und für einen 4-Ah-Akku 116 Minuten. Mit dem Akku-Laufzeitrechner schätzen Sie, wie viele Akkus Sie für durchgehendes Arbeiten brauchen.

Richtig lagern: Ladezustand, Temperatur, Ort

SituationLadezustandOrt und Temperatur
Im Gebrauch (wöchentlich)nicht leer lagern, nicht dauerhaft am Ladegerättrocken, Raumtemperatur
Pause von einigen Wochen bis zum Winteretwa 40–50 %, rechtzeitig auf etwa 50 % nachladen10–25 °C ideal (UBA)
Selten genutzte Werkzeugakkusetwa zweimal im Jahr nachladen (Stiftung Warentest)trocken, frostfrei
Ungeeignete Orte–Gartenhaus, Auto hinter der Scheibe, feuchte Räume, Kühlschrank (Kondenswasser)

Hitze über 50 °C und Frost unter −20 °C verkürzen laut UBA die Lebensdauer stark. Stiftung Warentest nennt etwa 20 °C als ideal; Laden oder Lagern bei Frost schädige Akkus dauerhaft. Die Betriebsanleitung eines 18-V-Werkzeugakkus erlaubt als Lagertemperatur 0 bis 50 °C und als Ladetemperatur 0 bis 45 °C. Fassen Sie das praktisch so: kühl, trocken, frostfrei, nicht in der Sonne.

Akkus im Winter

Zwei Probleme sind zu trennen. Kälte beim Arbeiten: Unter etwa 10 °C sinkt die Leistung eines Akkus laut Stiftung Warentest vorübergehend. Das bedeutet kürzere Laufzeit, aber keinen dauerhaften Schaden. Halten Sie Ersatzakkus warm und setzen Sie sie erst kurz vor dem Gebrauch ein. Kälte bei der Lagerung: Lagern Sie Akkus im Winter nicht in Gartenhaus oder unbeheizter Garage, sondern im Keller, Flur oder Abstellraum. Einen kalten Akku lassen Sie vor dem Laden auf Raumtemperatur kommen, denn die Ladegeräte laden nur in einem Temperaturfenster.

Wer Akku-Gartengeräte überwintert, lädt die Akkus vor der Pause auf etwa 40 bis 50 % und prüft im Winter, ob sie noch bei etwa 50 % liegen. So vermeiden Sie eine Tiefentladung.

Beschädigte Akkus erkennen und behandeln

Aufgeblähte, verformte, ausgegaste oder ausgelaufene Akkus sind laut UBA defekt. Das gilt auch, wenn der Akku heruntergefallen ist oder das Gehäuse Risse hat. Dann gilt:

Rauch, Zischen oder Feuer? Verlassen Sie den Raum und rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Atmen Sie die Dämpfe nicht ein: Laut UBA können im Brandfall reizende, ätzende und giftige Dämpfe entstehen. Versuchen Sie nicht, einen brennenden Akku selbst zu bergen.

Transport und Versand

Im eigenen Auto dürfen Sie Akkus nach der Betriebsanleitung eines Herstellers ohne weitere Auflagen transportieren. Schützen Sie die Pole vor Kurzschluss, etwa mit der Original-Abdeckung oder Klebeband. Für den Versand durch Dritte gelten Gefahrgutvorschriften mit besonderer Verpackung und Kennzeichnung. Erleichterungen gelten bis 100 Wattstunden je Akku (Sondervorschrift 188 des ADR). Ein 18-V-Akku mit 5 Ah hat 90 Wh, einer mit 6 Ah 108 Wh. Beschädigte Akkus dürfen Sie nicht verschicken; ein aufgeblähtes Gehäuse zählt als Schaden. Fragen Sie vor jedem Versand bei Paketdienst oder Händler nach den aktuellen Bedingungen.

Entsorgung: Rückgabe im Handel und beim Wertstoffhof

Akkus und Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Händler, die Batterien verkaufen, müssen Altbatterien unentgeltlich zurücknehmen, auch ohne dass Sie etwas kaufen, aber nur Typen, die sie führen oder geführt haben. Sie können Akkus auch an kommunalen Sammelstellen abgeben, zum Beispiel am Wertstoffhof. Akkus aus Elektrowerkzeugen zählen zu den Gerätebatterien. Bei Lithium-Akkus kleben Sie die Pole vorher ab. Aus Altgeräten nehmen Sie den Akku möglichst vorher heraus.

Rechtsgrundlage ist die EU-Batterieverordnung (2023/1542) zusammen mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das seit dem 7. Oktober 2025 weitgehend an die Stelle des Batteriegesetzes (BattG) getreten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen daran nichts ändern: Rückgabe im Handel oder an der Sammelstelle bleibt kostenlos.

Häufige Fehler

Passend zum Bedarf

Zweiter Akku für Ihre Plattform

Worauf achten: gleiche Spannungsklasse wie Ihr Gerät (12 V oder 18 V), passende Plattform laut Herstellerangabe, 2–4 Ah

Übliche Preisspanne: 40–100 €

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Ladegerät mit höherem Ladestrom oder für zwei Akkus

Worauf achten: Ladegerät passend zur Plattform, Ausgangsstrom 4–6 A oder Doppellader, Temperaturüberwachung

Übliche Preisspanne: 30–90 €

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Pole abkleben für Lagerung und Rückgabe

Worauf achten: Isolierband oder Klebeband, 15–19 mm breit, nicht leitend

Übliche Preisspanne: 2–6 €

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Häufige Fragen

Bei wie viel Prozent sollte ich einen Werkzeugakku lagern?

Für längere Pausen nennt das Umweltbundesamt etwa 40 bis 50 % und rechtzeitiges Nachladen auf etwa 50 %. Stiftung Warentest rät bei selten genutzten Werkzeugakkus, sie etwa zweimal im Jahr nachzuladen.

Darf ein Werkzeugakku im Winter in die Garage oder ins Gartenhaus?

Besser nicht. Das UBA nennt Gartenhäuser als ungeeigneten Lagerort, und Frost schädigt Akkus. Lagern Sie sie im Keller, Flur oder Abstellraum, trocken und frostfrei.

Kann ich einen Akku dauerhaft im Ladegerät lassen?

Das UBA rät, das Ladegerät nach dem Laden vom Netz zu trennen. Dauerhafter Netzbetrieb mit eingelegtem Akku verkürzt die Lebensdauer.

Wo gebe ich alte Werkzeugakkus ab?

Im Handel, der Batterien verkauft, an kommunalen Sammelstellen oder am Wertstoffhof. Kleben Sie bei Lithium-Akkus vorher die Pole ab. Die Rückgabe im Handel ist kostenlos.

Quellen

  1. Umweltbundesamt: Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus (Laden, Lagern, beschädigte Akkus, Rückgabe)
  2. Stiftung Warentest: Akkus – Tipps für eine lange Lebensdauer (Temperatur, Nachladen, Werkzeugakkus)
  3. Umweltbundesamt: Batterien und Altbatterien (EU-Batterieverordnung, BattDG seit 7. Oktober 2025, Rücknahme im Handel)
  4. Verbraucherzentrale: Nach Gebrauch zurück – Rückgabepflicht für Batterien und Akkus
  5. Betriebsanleitung eines 18-V-Werkzeugakkus: Lagerung 0–50 °C, Laden 0–45 °C, Transport (Bosch Professional)
  6. Umweltbundesamt: Altbatterien zurückgeben (Rückgabe im Handel, Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithium-Batterien)
  7. Channelpartner: Paket- und Retourenversand von Lithium-Akkus (Sondervorschrift 188 ADR, 100 Wh)

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