Alte Elektrik in der Wohnung erkennen: Warnzeichen und wer prüft
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Schraubsicherungen, fehlender Schutzleiter, kein FI-Schalter, warme Steckdosen: Woran Sie eine veraltete Elektroinstallation erkennen, was Sie sofort tun und warum nur Elektrofachkräfte daran arbeiten.
Was Sie selbst tun – und was nicht
Dieser Ratgeber ist eine Erkennungshilfe. Er enthält keine Anleitung, an der Elektroinstallation zu arbeiten, und das ist Absicht. Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Arbeiten an der Kundenanlage nur vom Netzbetreiber oder von einem Installationsunternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Steckdosen, Schalter, Verteiler und Leitungen sind für Heimwerker tabu. Sie dürfen Geräte einstecken und Stecker ziehen, mehr nicht.
Warnzeichen für eine veraltete Installation
| Zeichen | Warum es auffällt | Erster Schritt |
|---|---|---|
| Steckdosen ohne Schutzkontakt (zwei Löcher, keine Metallkontakte seitlich) | kein Schutzleiter an der Dose; vor allem in alten Wohnungen | Elektrofachkraft fragen, was nötig ist |
| Schraubsicherungen (Porzellan- oder Kunststoffeinsätze) im Verteiler | Hinweis auf eine ältere Anlage | Zustand von Fachbetrieb beurteilen lassen |
| Kein FI/RCD-Schalter im Verteiler (Schalter mit Prüftaste) | Fehlerstromschutz fehlt, in Altbauten häufig | Fachbetrieb beurteilt Nachrüstung |
| Braun oder schwarz verfärbte Steckdosen, Brandgeruch, Knistern | Überhitzung an Kontakten oder Leitungen | Gerät und Stromkreis abschalten, Fachbetrieb rufen |
| Warme oder heiße Steckdosen und Stecker | Übergangswiderstände, Überlast | Gerät nicht weiter nutzen, Fachbetrieb rufen |
| Brüchige, stoffummantelte oder zweiadrige Leitungen sichtbar | alte Leitungstypen, oft ohne Schutzleiter | nicht berühren, Vermieter und Fachbetrieb informieren |
| Sicherung löst wiederholt aus; flackerndes Licht | Überlast oder Fehler im Stromkreis | nicht überbrücken, prüfen lassen |
| Viele Mehrfachsteckdosen und Verlängerungen | zu wenige Steckdosen für die Geräte | Last verringern, langfristig Installation anpassen lassen |
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass veraltete Elektroinstallationen die Möglichkeiten einschränken und alte Kabel bei vielen neuen Geräten überlastet werden und gefährlich werden können. Steckdosen mit Fehlerstromüberwachung erhöhen laut Verbraucherzentrale die Sicherheit, wenn ein Gerät defekt ist. Ob und wie Ihre Anlage nachgerüstet werden muss, beurteilt nur ein Elektrofachbetrieb vor Ort.
Wer prüft die Anlage? Der E-Check
Der E-Check ist eine Anlagenprüfung durch Innungsfachbetriebe des Elektrohandwerks. Laut Elektrohandwerk darf er nur von qualifizierten Innungsfachbetrieben ausgeführt werden. Geprüft werden unter anderem Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, die Schutzeinrichtungen im Sicherungsverteiler, Geräte sowie Beleuchtung und Blitz- und Überspannungsschutz. Im Privatbereich sollen ortsfeste Anlagen nach Angabe des Elektrohandwerks alle vier Jahre geprüft werden, ortsveränderliche Geräte in der Regel jährlich. Die Kosten richten sich nach Anlagengröße und Gerätezahl; ein Angebot erhalten Sie vom Elektrofachbetrieb. Das Prüfprotokoll ist auch ein Nachweis gegenüber der Versicherung.
Mieter: Informieren Sie den Vermieter schriftlich
In der Mietwohnung ist der Vermieter für die Installation zuständig, soweit sie Teil der Mietsache ist. § 535 Absatz 1 BGB verpflichtet ihn, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Melden Sie Mängel deshalb schriftlich, mit Datum und Fotos, und bitten Sie um Prüfung durch eine Elektrofachkraft. Weder Ihnen noch Ihrem befreundeten Hobby-Elektriker ist es erlaubt, an der Anlage zu arbeiten. Bei Streit über Zuständigkeit und Kosten hilft ein Mieterverein oder die Verbraucherberatung; mehr dazu in Heimwerken in der Mietwohnung.
Alte Elektrik und Heimwerkerarbeiten
- Streichen und Tapezieren: Steckdosen und Schalter abkleben, nicht abschrauben. Wie das geht, zeigt Abkleben mit Malerband.
- Bohren und Dübeln: Suchen Sie vor dem Bohren die Leitungen mit einem geeigneten Gerät und halten Sie Abstand zu Steckdosen und Schaltern; Tipps in Leitungen in der Wand finden. Haben Sie eine Leitung getroffen, gilt: Sicherung ausschalten und die Elektrofachkraft rufen.
- Dosen und Kabel im Putz: Im Altbau steckt in Putz und Spachtel unter Umständen Asbest. Die Verbraucherzentrale nennt das Fräsen von Schlitzen in asbesthaltigem Putz für Elektroleitungen als eine Tätigkeit, die nach der neuen Gefahrstoffverordnung nur unter Schutzmaßnahmen möglich ist. Beauftragen Sie dafür Fachbetriebe; mehr in Asbest im Altbau.
- Geräte anschließen: Stecker in eine Steckdose zu stecken ist in Ordnung. Festanschluss, Lampenumbau und Herdanschluss sind Sache der Fachkraft.
- Gas: Therme und Gasherd nur durch ein SHK-Fachunternehmen oder den Gasversorger.
Häufige Fehler
- Sicherungen „reparieren“ oder überbrücken: Das nimmt dem Stromkreis den Schutz.
- Stärkere Sicherung einsetzen, wenn eine immer wieder auslöst: Die Leitung ist nicht dafür ausgelegt.
- Dosen zum Streichen abschrauben: Die Drähte bleiben spannungsführend.
- Mehrfachsteckdosen hintereinander stecken und Heizgeräte, Wasserkocher oder Waschmaschine daran betreiben.
- Als Mieter selbst installieren, ohne Eintragung im Installateurverzeichnis.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob in meiner Wohnung ein FI-Schalter eingebaut ist?
Im Sicherungsverteiler sitzt ein Schalter mit einer Prüftaste (oft mit „T“ gekennzeichnet) und der Angabe eines Auslösestroms, zum Beispiel 30 mA. Öffnen Sie keine Abdeckungen, die sich nur mit Werkzeug lösen lassen, und fragen Sie bei Unsicherheit die Elektrofachkraft. Fehlt ein solcher Schalter, melden Sie das dem Vermieter und lassen die Anlage prüfen.
Wer darf Steckdosen und Schalter tauschen?
Arbeiten an der Kundenanlage führt nach § 13 Absatz 2 NAV der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen aus. Als Heimwerker wechseln Sie weder Steckdosen noch Schalter noch Leuchten mit Festanschluss.
Wie oft sollte die Elektroanlage geprüft werden?
Das Elektrohandwerk empfiehlt im Privatbereich für ortsfeste Anlagen eine Prüfung alle vier Jahre, für ortsveränderliche Geräte in der Regel jährlich. Das ist eine Empfehlung des E-Check, keine gesetzliche Frist für Privathaushalte.
Darf ich als Mieter einen FI-Schalter nachrüsten lassen?
Eine Nachrüstung ist eine Maßnahme an der Installation und braucht die Abstimmung mit dem Vermieter, der dafür eine Elektrofachkraft beauftragt. Fragen Sie schriftlich nach und holen Sie bei Streit Rat beim Mieterverein.
Quellen
- Elektrohandwerk: E-Check – häufige Fragen (Prüfumfang, Intervalle, Innungsfachbetriebe)
- Verbraucherzentrale: Moderne Elektrik planen und intelligent nutzen
- Verbraucherzentrale: Asbest – gefährlich und immer noch aktuell
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13: Anschluss an das Niederspannungsnetz, Ausführung durch Installationsunternehmen