Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen: Was gilt?
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Renovierung beauftragt? Laut § 35a EStG sinkt die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro. Das zählt, das nicht, und das brauchen Sie als Beleg.
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Die Regel in Kürze
Nach § 35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (Fassung ab 1. Januar 2025) ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 Euro. Das ist eine Ermäßigung der Steuer, kein Betrag, der von Ihrem Einkommen abgezogen wird. Der Höchstbetrag von 1.200 Euro entspricht Arbeitskosten von 6.000 Euro.
| Arbeitskosten laut Rechnung | Steuerermäßigung (20 %) |
|---|---|
| 800 € | 160 € |
| 2.400 € | 480 € |
| 6.000 € | 1.200 € (Höchstbetrag erreicht) |
| 9.000 € | 1.200 € (mehr ist nicht möglich) |
Nur Arbeitskosten zählen
Das Gesetz begrenzt den Abzug auf Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 Satz 2). Material wie Farbe, Fliesen oder Laminat zählt nicht. Fahrt- und Materialkosten nennt der Gesetzestext nicht; wie das Finanzamt Anfahrt und Maschinenstunden behandelt, klären Sie im Zweifel mit einer Steuerberatung. Wichtig ist, dass die Rechnung Arbeit, Anfahrt und Material einzeln ausweist. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten einzeln aufgeführt werden sollten, weil ein Teil davon steuerlich berücksichtigt werden kann.
Rechnung und Überweisung: Ohne Beleg kein Abzug
Voraussetzung ist nach § 35a Abs. 5 Satz 3, dass Sie eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Betriebs erfolgt ist. Barzahlung ist ausgeschlossen. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Zahlen Sie Anzahlungen und Schlussrechnung ebenfalls per Überweisung, und lassen Sie sich Abschläge in der Rechnung ausweisen.
Was ausgeschlossen ist
- Eigenleistung. Wer selbst streicht, bekommt keine Ermäßigung für seine Arbeitszeit.
- Geförderte Maßnahmen. Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 3 Satz 2).
- Betriebsausgaben und Werbungskosten. Aufwendungen, die bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden, zählen nicht doppelt (§ 35a Abs. 5 Satz 1). Wer vermietet, setzt Kosten in der Regel als Werbungskosten an.
- Fremde Haushalte. Die Leistung muss im eigenen Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden (§ 35a Abs. 4).
Mieterinnen und Mieter: Was prüfen?
Das Gesetz knüpft an den Haushalt des Steuerpflichtigen an und nennt Mieter nicht ausdrücklich. Ob und in welcher Höhe Sie Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung oder aus eigenen Aufträgen in Ihrer Mietwohnung ansetzen können, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich das von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein bestätigen, bevor Sie darauf planen. Diese Seite ist keine Steuerberatung.
Wie das Ihre Entscheidung verändert
Rechnen Sie die Ermäßigung mit ein, aber nicht als Hauptargument. Beispiel mit angenommenen Zahlen: Ein Fliesenleger berechnet 2.400 Euro Arbeitskosten, dazu kommen 900 Euro Material. Die Ermäßigung beträgt 480 Euro, Ihre Nettokosten liegen bei 2.820 Euro. Selbst gemacht fallen 900 Euro Material und etwa zwei Wochenenden an. Die Steuer verkleinert den Abstand nur um ein Fünftel der Arbeitskosten; entscheidend bleiben Ihr Zeitbedarf und das Fehlerrisiko. Welche Arbeiten sich selbst lohnen, zeigt der Vergleich Selbst renovieren oder Handwerker. Das Angebot prüfen Sie mit der Checkliste im Ratgeber Handwerkerangebote prüfen.
Mischmodell: Material selbst kaufen, Arbeit beauftragen
Wenn Sie das Material selbst besorgen und nur die Arbeit vergeben, besteht die Rechnung des Betriebs im Wesentlichen aus Arbeitskosten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Fliesen oder Laminat selbst kaufen und verlegen lassen. Der Betrieb sollte auf der Rechnung ausdrücklich „Arbeitskosten“ ausweisen, damit das Finanzamt die Posten zuordnen kann. Das Material zahlen Sie wie gewohnt, es bringt aber keine Ermäßigung. Vereinbaren Sie diese Aufteilung vor dem Auftrag und halten Sie sie im Angebot fest.
Wann die Ermäßigung ins Leere läuft
Die Ermäßigung mindert die tarifliche Einkommensteuer. Wenn Sie in dem Jahr kaum oder keine Einkommensteuer zahlen, etwa bei geringem Einkommen, kann sie ins Leere laufen, denn die Steuer sinkt nicht unter null. Planen Sie deshalb nicht fest mit dem Betrag. Fragen Sie vor größeren Aufträgen kurz bei Ihrer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein nach. Das gilt auch, wenn das Jahr des Auftrags und das Jahr der Zahlung auseinanderfallen, etwa bei Abschlägen über den Jahreswechsel.
Checkliste für die Belege
- Rechnung mit Name und Anschrift, Leistungsort und Datum.
- Arbeitskosten, Anfahrt und Material in getrennten Posten.
- Überweisung mit Rechnungsnummer als Verwendungszweck.
- Kontoauszug und Rechnung in einem Ordner, auch Angebot und Abnahmeprotokoll.
- Bei Abschlägen: jede Zahlung in der Schlussrechnung aufführen lassen.
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Kann ich Material absetzen?
Nein. Der Abzug nach § 35a gilt nur für Arbeitskosten. Material und Eigenleistung zählen nicht. Lassen Sie Arbeit und Material in der Rechnung getrennt ausweisen.
Kann ich Barzahlung ansetzen?
Nein. Nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG muss die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein. Überweisen Sie deshalb immer.
Gilt der Höchstbetrag je Maßnahme?
Nein, der Höchstbetrag von 1.200 Euro bezieht sich auf die Steuerermäßigung insgesamt. Mehrere Rechnungen werden zusammengerechnet. Wie das bei mehreren Personen im Haushalt zugeordnet wird, klärt die Steuerberatung.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 35a (Wortlaut, Fassung ab 01.01.2025): 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro; nur Arbeitskosten; Rechnung und Überweisung
- Verbraucherzentrale: Handwerker finden – So vermeiden Sie böse Überraschungen (zwei bis drei Angebote, Kostenvoranschlag, Rechnung)
- Verbraucherzentrale: Handwerker – Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Angebote, Mehrkosten ab 15–20 %, Abnahme, Gewährleistung)