Selbst renovieren oder Handwerker beauftragen: Was lohnt sich?
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Streichen, Laminat, Silikonfugen: Wo Eigenleistung Hunderte Euro spart, wo ein Fachbetrieb Pflicht ist und wie Sie Arbeitskosten von der Steuer absetzen.
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Was passt zu Ihnen?
Hier besteht der Preis überwiegend aus Arbeitszeit. Für zwei Zimmer mit rund 110 m² Streichfläche liegt das Material bei etwa 150 bis 350 Euro; ein Malerbetrieb rechnet nach sanier.de mit 10 bis 20 Euro je m².
Diese Arbeiten gehören in Fachhand: Elektroanlagen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen, Asbestarbeiten nur durch Fachfirmen. Fehler sind hier teuer oder gefährlich.
Vorarbeiten wie Möbel räumen, Tapete entfernen und Löcher spachteln übernehmen Sie, die Hauptarbeit macht der Betrieb. Klären Sie das vor der Auftragserteilung, denn es verändert das Angebot.
Selbst machen vs Handwerker beauftragen
| Unterschied | Selbst machen | Handwerker beauftragen |
|---|---|---|
| Streichen, 2 Zimmer mit 110 m² Streichfläche | Material etwa 150–350 € | etwa 1.100–2.200 € (10–20 € je m²) |
| Laminat, 20 m² | Material etwa 250–650 € (Boden, Dämmung, Leisten) | Verlegung allein 20–45 € je m², also 400–900 € zusätzlich |
| Nebenarbeiten (Rückbau, Untergrund, Anfahrt) | Ihre Zeit, eventuell Entsorgung | oft der größere Teil der Rechnung |
| Zeitaufwand | etwa ein Tag je Raum, dazu Einkauf und Aufräumen | Termin nach Auslastung, Sie räumen Möbel und prüfen das Ergebnis |
| Gewährleistung | keine; Fehler gehen auf Ihre Kosten | 2 Jahre (Herstellung, Reparatur), 5 Jahre bei Arbeiten an Gebäuden, ab Abnahme |
| Steuer (§ 35a EStG) | keine Ermäßigung für Eigenleistung und Material | 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Ermäßigung |
| Fachbetrieb vorgeschrieben | nicht für Streichen, Bodenbelag, Silikon | ja für Elektro, Gas, Statik, Asbestarbeiten |
| Werkzeug | kaufen oder mieten | bringt der Betrieb mit |
| In der Mietwohnung | bauliche Änderungen und Bodenbeläge vorab mit dem Vermieter klären | Vermieter informieren; Auftrag und Rechnung laufen über Sie |
Wo bei Renovierungen das Geld steckt
Bei den meisten Renovierungsarbeiten ist das Material der kleinere Posten. Ein Beispiel aus einem Kostenportal: Ein Laminatboden für 20 m² kostet samt Verschnitt 440 Euro, der komplette Auftrag mit Rückbau des alten Belags, Untergrund, Dämmung, Sockelleisten, Verlegung und Anfahrt liegt bei 2.076 Euro (sanier.de, Stand 8. März 2026). Der Rest ist Arbeitszeit und Nebenarbeit. Genau dort sparen Sie, wenn Sie selbst arbeiten. Der Portalbetrag ist ein Beispiel, kein Festpreis; er schwankt nach Region und Betrieb deutlich.
Bei Malerarbeiten zeigt sich dasselbe. Für zwei Zimmer mit 75 m² Wand und 34 m² Decke brauchen Sie rund 35 Liter Farbe, Abdeckmaterial, Walze und Spachtel: zusammen etwa 150 bis 350 Euro. Die Menge liefert der Farbrechner. Ein Malerbetrieb nennt für dieselbe Fläche nach der genannten Spanne von 10 bis 20 Euro je m² rund 1.100 bis 2.200 Euro. Der Unterschied ist Ihre Arbeitszeit von etwa zwei Tagen.
Was Sie sinnvoll selbst übernehmen
Gut geeignet sind Arbeiten ohne Statik, Strom, Gas und Wasseranschluss, die sich korrigieren lassen: Wände streichen, Raufaser tapezieren, Klick-Vinyl oder Laminat verlegen, Sockelleisten anbringen, Silikonfugen erneuern und Löcher spachteln. Bei diesen Arbeiten lernen Sie schnell, und ein Fehler lässt sich meist beheben, bevor die Folgekosten steigen.
Was ein Fachbetrieb übernehmen muss
- Elektroinstallation. Nach § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Arbeiten an der Elektroanlage nur der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen. Dazu gehören Steckdosen, Schalter und Leuchtenanschlüsse. Streichen können Sie trotzdem: Steckdosen und Schalter werden abgeklebt, nicht abgeschraubt.
- Gas. Therme, Gasherd und Gasleitungen gehören an einen SHK-Fachbetrieb.
- Asbestverdacht. In Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 können Fliesenkleber, Putze und Spachtelmassen Asbest enthalten. Abschleifen, Abstemmen oder Entfernen asbesthaltiger Materialien gehört nach Angaben der Verbraucherzentrale in die Hand qualifizierter Fachfirmen.
- Größerer Schimmelbefall. Das Umweltbundesamt rät, größere Flächen von einer fachkundigen Firma sanieren zu lassen und vor allem die Ursache der Feuchtigkeit zu beseitigen.
Das Mischmodell: Vorarbeiten selbst, Hauptarbeit extern
Viele Betriebe nehmen weniger, wenn Sie Vorarbeiten selbst erledigen: Möbel räumen, alte Tapete entfernen, Löcher und Risse spachteln, Teppich oder alten Belag entfernen. sanier.de nennt diese Punkte ausdrücklich als Hebel für niedrigere Handwerkskosten und empfiehlt, die Eigenleistung vorher mit dem Betrieb zu vereinbaren. Sonst steht im Angebot eine Position, die Sie dann doppelt tragen. Das ist zugleich eine gute Verhandlungsgrundlage.
Angebote vergleichen und Eigenleistung sauber vereinbaren
Die Verbraucherzentrale rät zu zwei bis drei Angeboten von verschiedenen Betrieben. Vergleichen Sie Position für Position, nicht nur die Summe: Sind Vorarbeiten, Nacharbeiten, Entsorgung und Anfahrt enthalten? Ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich, ein Angebot gilt im Regelfall als Festpreis. Steigen die Kosten gegenüber einem Kostenvoranschlag um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Betrieb Sie sofort informieren. Eine ausführliche Checkliste finden Sie im Ratgeber Handwerkerangebote prüfen.
Die Steuer als Zusatzargument
Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro. Nur die Arbeitskosten zählen, nicht das Material, und Sie brauchen eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Betriebs. Eigenleistung bringt keinen Steuervorteil. Beispiel: 2.000 Euro Arbeitskosten im Jahr ergeben 400 Euro Ermäßigung. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Handwerkerleistungen absetzen; im Zweifel beraten ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Wann Sie nicht rechnen, sondern abgeben
Zeit ist ein Kostenfaktor, Gesundheit ebenfalls. Wer wochenlang abends streichen müsste, obwohl der Betrieb in drei Tagen fertig ist, zahlt mit seiner Freizeit. Bei Arbeiten über Kopf, an hohen Altbaudecken oder mit viel Schleifstaub kann Auslagern die bessere Wahl sein. Für Mieterinnen und Mieter gilt zusätzlich: Veränderungen an Bodenbelag, Wänden oder Bad vorher mit dem Vermieter klären. Wie weit Sie gehen dürfen, steht im Ratgeber Heimwerken in der Mietwohnung.
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Ab wann lohnt sich Selbermachen finanziell?
Immer dann, wenn der Arbeitsanteil an der Handwerkerrechnung hoch ist und die Arbeit ohne Statik, Strom oder Gas auskommt: Streichen, Bodenbeläge, Silikonfugen. Rechnen Sie Ihre Zeit und das Fehlerrisiko mit. Bei Fachbetriebs-Pflicht stellt sich die Frage nicht.
Kann ich einem Betrieb Vorarbeiten abnehmen?
Ja, viele Betriebe sind einverstanden, wenn das vorab im Angebot steht. Sie sparen dann Arbeitskosten. Schreiben Sie auf, welche Arbeiten Sie übernehmen, und lassen Sie das im Auftrag vermerken.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist ein Kostenvoranschlag nicht verbindlich, ein Angebot gilt im Regelfall als Preiszusage. Steigen die Kosten gegenüber dem Voranschlag um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Betrieb Sie sofort informieren; dann können Sie kündigen, müssen aber bereits vereinbarte Teilleistungen bezahlen.
Quellen
- sanier.de: Was kostet es, die Wohnung zu streichen? (10–20 Euro je m², Stand 14. März 2026)
- sanier.de: Kosten, Laminat verlegen lassen (Verlegung 20–45 Euro je m², Beispiel 20 m², Stand 8. März 2026)
- Verbraucherzentrale: Handwerker – Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Angebote, Mehrkosten ab 15–20 %, Abnahme, Gewährleistung)
- Verbraucherzentrale: Handwerker finden – So vermeiden Sie böse Überraschungen (zwei bis drei Angebote, Kostenvoranschlag, Rechnung)
- Einkommensteuergesetz § 35a (Wortlaut, Fassung ab 01.01.2025): 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro; nur Arbeitskosten; Rechnung und Überweisung
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13: Elektroanlage, Arbeiten nur durch Installationsunternehmen
- Verbraucherzentrale: Asbest – gefährlich und immer noch aktuell (Verbot 31.10.1993, Fundorte, Fachfirmen, GefStoffV 12/2024)
- Umweltbundesamt: Häufige Fragen bei Schimmelbefall (Ursache beseitigen, größere Flächen von Fachfirma)