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Ratgeber

Leiter sicher benutzen: Regeln für Stehleiter und Anlegeleiter

Aktualisiert am

Anlegewinkel, Überstand, Standfläche, letzte Stufen: Die wichtigsten Regeln der DGUV für Steh- und Anlegeleitern, mit Beispielrechnung für den Fußabstand und Alternativen zur Leiter.

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Vor dem Aufstellen: Leiter und Untergrund prüfen

Die DGUV Information 208-016 („Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“) verlangt, Leitern und Tritte vor jeder Verwendung auf Schäden zu kontrollieren. Prüfen Sie Holme auf Risse und Verbiegungen, Sprossen und Stufen auf festen Sitz, Spreizsicherung und Gelenke auf Funktion, die Standfüße auf Abnutzung und Verschmutzung sowie das Typenschild auf lesbare Angaben. Zeigt die Leiter Mängel, benutzen Sie sie nicht, bis eine sachkundige Person sie geprüft hat.

Der Untergrund muss nach der DGUV Information eben, tragfähig, unverschiebbar und rutschhemmend sein. Das schließt aus: lose Dielen, Matsch, nassen Fliesenboden, Laub und Teppichböden ohne Unterlage. Bretter, Kisten oder Böcke unter den Leiterfüßen sind keine Lösung. Wo der Boden nicht eben ist, gibt es Leitern mit höhenverstellbaren Holmen. Die zulässige Belastung steht auf dem Aufkleber; in der Regel liegt sie bei 150 kg einschließlich Kleidung und Werkzeug.

Anlegeleiter: Winkel, Überstand, Fußabstand

Die DGUV Information nennt für Anlegeleitern mit Sprossen einen Anlegewinkel von 65° bis 75° zur Waagerechten, bei Leitern mit Stufen 60° bis 70°. Ist der Winkel zu steil, kippt die Leiter nach hinten; ist er zu flach, rutscht der Fuß weg. Praktisch messen Sie nicht mit dem Winkelmesser, sondern über den Fußabstand. Er hängt von der Höhe des Anlegepunkts ab. Die folgende Tabelle ist eine eigene Beispielrechnung für Sprossenleitern (Abstand = Höhe geteilt durch den Tangens des Winkels).

Anlegehöhe an der WandFußabstand bei 75° (steilster Winkel)Fußabstand bei 65° (flachster Winkel)
3,0 mca. 0,8 mca. 1,4 m
4,0 mca. 1,1 mca. 1,9 m
5,0 mca. 1,3 mca. 2,3 m

Wenn Sie die Leiter an einer Dachkante oder auf ein höheres Niveau hinaufsteigen wollen, muss sie nach der DGUV Information mindestens einen Meter über die Austrittsstelle überstehen, sofern keine andere Haltemöglichkeit besteht. Sichern Sie die Leiter oben gegen Wegrutschen und unten gegen Wegrutschen und Einsinken. Achten Sie auf Fenster, Türen und Stromleitungen im Arbeitsbereich.

Wichtig: Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern verwendet werden, so steht es in der DGUV Information. Ihre Füße haben dafür nicht die nötige Haftung, und die Leiter kann nach hinten kippen.

Welche Stufen und Sprossen Sie betreten dürfen

LeiterartHöchste betretbare Stufe
Anlegeleiter, SchiebeleiterDie obersten drei Sprossen oder Stufen nicht betreten (Rutschgefahr)
Stehleiter ohne HaltevorrichtungNur bis zur drittobersten Stufe
Stehleiter mit Haltevorrichtung (Haltebügel, Plattform)Bis zur Plattform; Herstellerangaben beachten

Beim Steigen gilt: Gesicht zur Leiter, drei Kontaktpunkte, also zwei Hände und ein Fuß oder zwei Füße und eine Hand an der Leiter. Werkzeug tragen Sie in einer Tasche oder reichen es hoch. Mit beiden Händen voll Eimer klettern Sie nicht.

Arbeiten von der Leiter: Wie weit hinauslehnen?

Nach der DGUV Information dürfen sich Benutzerinnen und Benutzer beim Arbeiten auf Leitern nicht zu weit hinauslehnen, weil sonst die Leiter umkippen kann. Als praktische Kontrolle gilt: Ihr Körper bleibt zwischen den Holmen. Reicht der Arm nicht, steigen Sie ab und stellen die Leiter um. Das kostet 30 Sekunden und ist der häufigste Weg, einen Sturz zu vermeiden.

Starke Kräfte vermeiden Sie ebenfalls: Bohren in Beton über Kopf, Schlagen mit dem Hammer und Ziehen an festgeklemmten Gegenständen bringen die Leiter ins Wanken. Für solche Arbeiten ist ein Gerüst oder eine Plattform geeignet. Auch beim Streichen von Decken und Wänden eignet sich oft eine Podestleiter besser, wenn Sie lange arbeiten und beide Hände brauchen. Mehr zur Technik steht im Projekt Wand streichen.

Wann eine Leiter nicht mehr passt

Im Arbeitsschutz gilt die Leiter als Arbeitsplatz nur für zeitweilige Arbeiten. Die DGUV Information definiert sie als Arbeiten, die zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, und beschränkt die Leiter dafür auf Standhöhen zwischen 2 m und 5 m. Das gilt für Beschäftigte, ist aber ein brauchbarer Maßstab: Wer einen ganzen Tag über Kopf arbeitet, braucht eine Podestleiter, einen Tritt mit Plattform oder ein fahrbares Gerüst. Ein Rollgerüst können Sie mieten.

Häufige Fehler

Welche Schutzausrüstung beim Arbeiten über Kopf nötig ist, steht in Schutzausrüstung beim Heimwerken. Für die Atemwege lesen Sie FFP2 oder FFP3.

Passend zum Bedarf

Wohnung: Lampen, Regale, Wände streichen

Worauf achten: Stehleiter oder Mehrzweckleiter nach EN 131, Aluminium, 3–5 Stufen, Spreizsicherung, rutschhemmende Füße, Traglast 150 kg

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Decke streichen, lange Arbeiten

Worauf achten: Podestleiter mit Plattform und Haltebügel, Tragfähigkeit 150 kg, kippsicher, Standfüße rutschhemmend

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Fassade, Dachrinne, Obstbaum

Worauf achten: Mehrzweckleiter oder Anlegeleiter mit Sprossen, Traverse oder Stabilisator, Verlängerung, Gummifüße

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Arbeiten in 2–4 m Höhe über längere Zeit

Worauf achten: Fahrgerüst mit Rollen und Feststellern, Plattform mit Rand, Aufbauanleitung

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Häufige Fragen

Welcher Winkel ist für eine Anlegeleiter richtig?

Nach der DGUV Information 208-016 sind es 65° bis 75° bei Leitern mit Sprossen und 60° bis 70° bei Leitern mit Stufen. Als Maß dient der Fußabstand: Bei einer Anlegehöhe von 4 m liegt er bei Sprossenleitern etwa zwischen 1,1 m und 1,9 m.

Wie weit muss eine Leiter über die Dachkante ragen?

Mindestens einen Meter, wenn die Leiter zum Übersteigen dient und es keine andere Haltemöglichkeit gibt. So steht es in der DGUV Information.

Darf ich die oberste Stufe der Stehleiter betreten?

Nein. Bei Stehleitern ohne Haltevorrichtung darf nur bis zur drittobersten Stufe gestiegen werden. Leitern mit Plattform und Haltebügel sind für den Stand auf der Plattform ausgelegt; dann gelten die Angaben des Herstellers.

Wie oft muss ich meine Leiter prüfen lassen?

Vor jeder Verwendung gilt eine Sichtkontrolle auf Schäden. Für Beschäftigte kommen regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen hinzu. Im Privatbereich ist die Sichtkontrolle die Pflichtübung; bei Mängeln gehört die Leiter zum Fachhändler oder in den Wertstoffhof.

Quellen

  1. DGUV Information 208-016: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
  2. DIN EN 131: Leitern

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