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Rechner

Treppenrechner: Stufen, Steigung und Auftritt berechnen

Aktualisiert am

Geschosshöhe und verfügbare Länge eingeben: Der Rechner zeigt Stufenzahl, Steigung, Auftritt, Schrittmaß nach der Schrittmaßregel und prüft die Grenzen nach DIN 18065.

cm, Oberkante Fertigfußboden unten bis Oberkante Fertigfußboden oben
cm je Stufe; der Rechner rundet auf ganze Stufen
Entweder die verfügbare Länge vorgeben oder den Auftritt
cm, waagerecht gemessen, nur bei „Aus Lauflänge“
cm, nur bei „Wunsch-Auftritt“
Notwendig: erforderlicher Zugang zu einem Geschoss. Nicht notwendig: zusätzliche Treppe
cm, zwischen den Handläufen

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So rechnet der Treppenrechner

Die Geschosshöhe ist das Maß von Oberkante Fertigfußboden im unteren Geschoss bis Oberkante Fertigfußboden im oberen Geschoss, also einschließlich der Decke. Der Rechner teilt sie durch Ihre Wunsch-Steigung und rundet auf eine ganze Stufenzahl. Danach wird die Steigung neu berechnet, denn alle Stufen müssen gleich hoch sein: Steigung s = Geschosshöhe ÷ Anzahl der Steigungen.

Ein gerader Lauf hat eine Auftrittsfläche weniger als Steigungen, weil der obere Boden die letzte „Stufe“ ist. Der Auftritt a ergibt sich entweder aus der verfügbaren Lauflänge (a = Lauflänge ÷ Anzahl der Auftritte) oder aus Ihrem Wunschwert; die Lauflänge ist dann Auftritt mal Anzahl der Auftritte. Das Schrittmaß ist 2 s + a.

Rechenbeispiel mit den Voreinstellungen: 280 cm ÷ 17,5 cm = 16 Steigungen. Bei 420 cm Lauflänge und 15 Auftritten ist a = 420 ÷ 15 = 28 cm. Das Schrittmaß beträgt 2 × 17,5 + 28 = 63 cm, genau der Mittelwert, den TÜV SÜD für den Schritt eines Erwachsenen nennt.

Schrittmaßregel, Sicherheitsregel, Bequemlichkeitsregel

RegelFormelRichtwert
Schrittmaßregel2 s + a59 bis 65 cm, im Mittel 63 cm
Sicherheitsregels + a46 cm
Bequemlichkeitsregela − s12 cm (passt zu einer Neigung von etwa 30 °)

Die drei Regeln sind Faustformeln. Sie gehen vom durchschnittlichen Schritt aus; ein Ergebnis, das etwas daneben liegt, ist keine Gefahr, aber ein Hinweis, die Nachbarvarianten in der Tabelle zu vergleichen. Als besonders komfortabel beschreibt TÜV SÜD eine Steigung von 18 cm mit einem Auftritt von 27 cm.

Grenzwerte nach DIN 18065

MaßNotwendige TreppeNicht notwendige Treppe
Steigung14 bis 19 cm14 bis 21 cm
Auftritt26 bis 37 cm21 bis 37 cm
Nutzbare Laufbreitemindestens 100 cmmindestens 50 cm

Die Werte stammen aus der Tabelle von TÜV SÜD zur DIN 18065 (Ausgabe März 2015). Danach dürfen Steigungen und Auftritte höchstens 5 mm von der nächsten Stufe abweichen; die Grenzen dürfen nicht über- oder unterschritten werden. Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und für Treppen innerhalb einer Wohnung gelten Ausnahmen, zum Beispiel bei der Kindersicherung des Geländers. Welche Werte für Ihr Haus verbindlich sind, regelt die Landesbauordnung; fragen Sie das Bauamt oder einen Treppenbauer. Geländer und Handlauf sind ein eigenes Thema: Laut TÜV SÜD gilt eine Mindesthöhe von 90 cm, solange die mögliche Absturzhöhe 12 m nicht überschreitet, und der lichte Abstand von Geländerteilen darf höchstens 12 cm betragen.

Häufige Fehler bei der Treppenplanung

Für Türen am Treppenabsatz liefert der Ratgeber Türmaße nach Norm die Normbreiten. Wer einen Handlauf befestigt, findet die passende Dübelwahl im Ratgeber Welcher Dübel für welche Wand?; die Befestigung eines Handlaufs ist sicherheitsrelevant und gehört geprüft.

Häufige Fragen

Wie viele Stufen brauche ich für 2,80 m Geschosshöhe?

Bei einer Wunsch-Steigung von 17,5 cm sind es 16 Steigungen von je 17,5 cm und damit 15 Auftritte. Bei 18 cm ergibt die Rechnung 15,6, also gerundet ebenfalls 16 Steigungen von dann 17,5 cm.

Welche Steigung und welcher Auftritt sind bequem?

Nach der Schrittmaßregel soll 2 s + a zwischen 59 und 65 cm liegen. TÜV SÜD nennt eine Steigung von 18 cm mit 27 cm Auftritt als besonders komfortabel, ein Auftritt um 30 cm gilt als bequem.

Warum gibt es eine Stufe weniger Auftritte als Steigungen?

Die oberste Steigung endet auf dem Boden des oberen Geschosses. Dieser Boden ist der letzte Auftritt und gehört nicht zur Treppe. Die Lauflänge ist deshalb Auftritt mal (Steigungen minus 1).

Darf ich eine Treppe selbst ändern oder bauen?

Bei einer notwendigen Treppe in einem Wohnhaus gelten die Landesbauordnung und DIN 18065. Treppen, Geländer und Deckenöffnungen sind sicherheits- und statikrelevant. Lassen Sie Planung und Ausführung von Bauamt, Statiker und Treppenbauer begleiten; der Rechner liefert nur die Rechenbasis.

Quellen

  1. TÜV SÜD: Treppe berechnen (Schrittmaßregel 2 s + a, Sicherheits- und Bequemlichkeitsregel, Lauflänge)
  2. TÜV SÜD: Regelungen durch DIN 18065 und Bauordnungen (Steigung 140–190 mm, Auftritt 260–370 mm, Laufbreite, Toleranzen, Geländer)
  3. TÜV SÜD: Treppen – Maße, Arten und Normen (Tabelle notwendige und nicht notwendige Treppe)