Treppenrechner: Stufen, Steigung und Auftritt berechnen
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Geschosshöhe und verfügbare Länge eingeben: Der Rechner zeigt Stufenzahl, Steigung, Auftritt, Schrittmaß nach der Schrittmaßregel und prüft die Grenzen nach DIN 18065.
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So rechnet der Treppenrechner
Die Geschosshöhe ist das Maß von Oberkante Fertigfußboden im unteren Geschoss bis Oberkante Fertigfußboden im oberen Geschoss, also einschließlich der Decke. Der Rechner teilt sie durch Ihre Wunsch-Steigung und rundet auf eine ganze Stufenzahl. Danach wird die Steigung neu berechnet, denn alle Stufen müssen gleich hoch sein: Steigung s = Geschosshöhe ÷ Anzahl der Steigungen.
Ein gerader Lauf hat eine Auftrittsfläche weniger als Steigungen, weil der obere Boden die letzte „Stufe“ ist. Der Auftritt a ergibt sich entweder aus der verfügbaren Lauflänge (a = Lauflänge ÷ Anzahl der Auftritte) oder aus Ihrem Wunschwert; die Lauflänge ist dann Auftritt mal Anzahl der Auftritte. Das Schrittmaß ist 2 s + a.
Rechenbeispiel mit den Voreinstellungen: 280 cm ÷ 17,5 cm = 16 Steigungen. Bei 420 cm Lauflänge und 15 Auftritten ist a = 420 ÷ 15 = 28 cm. Das Schrittmaß beträgt 2 × 17,5 + 28 = 63 cm, genau der Mittelwert, den TÜV SÜD für den Schritt eines Erwachsenen nennt.
Schrittmaßregel, Sicherheitsregel, Bequemlichkeitsregel
| Regel | Formel | Richtwert |
|---|---|---|
| Schrittmaßregel | 2 s + a | 59 bis 65 cm, im Mittel 63 cm |
| Sicherheitsregel | s + a | 46 cm |
| Bequemlichkeitsregel | a − s | 12 cm (passt zu einer Neigung von etwa 30 °) |
Die drei Regeln sind Faustformeln. Sie gehen vom durchschnittlichen Schritt aus; ein Ergebnis, das etwas daneben liegt, ist keine Gefahr, aber ein Hinweis, die Nachbarvarianten in der Tabelle zu vergleichen. Als besonders komfortabel beschreibt TÜV SÜD eine Steigung von 18 cm mit einem Auftritt von 27 cm.
Grenzwerte nach DIN 18065
| Maß | Notwendige Treppe | Nicht notwendige Treppe |
|---|---|---|
| Steigung | 14 bis 19 cm | 14 bis 21 cm |
| Auftritt | 26 bis 37 cm | 21 bis 37 cm |
| Nutzbare Laufbreite | mindestens 100 cm | mindestens 50 cm |
Die Werte stammen aus der Tabelle von TÜV SÜD zur DIN 18065 (Ausgabe März 2015). Danach dürfen Steigungen und Auftritte höchstens 5 mm von der nächsten Stufe abweichen; die Grenzen dürfen nicht über- oder unterschritten werden. Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und für Treppen innerhalb einer Wohnung gelten Ausnahmen, zum Beispiel bei der Kindersicherung des Geländers. Welche Werte für Ihr Haus verbindlich sind, regelt die Landesbauordnung; fragen Sie das Bauamt oder einen Treppenbauer. Geländer und Handlauf sind ein eigenes Thema: Laut TÜV SÜD gilt eine Mindesthöhe von 90 cm, solange die mögliche Absturzhöhe 12 m nicht überschreitet, und der lichte Abstand von Geländerteilen darf höchstens 12 cm betragen.
Häufige Fehler bei der Treppenplanung
- Geschosshöhe ohne Bodenbelag gemessen. Messen Sie bis Oberkante Fertigfußboden oder rechnen Sie die Dicke von Belag und Estrich oben und unten ein. Sonst ist die erste oder letzte Stufe zu hoch oder zu niedrig.
- Auftritte und Steigungen verwechselt. Bei 16 Steigungen gibt es 15 Auftritte. Wer mit 16 rechnet, plant die Treppe einen Auftritt zu lang.
- Kopffreiheit vergessen. Der Rechner prüft sie nicht. Messen Sie die lichte Höhe an der Deckenöffnung und klären Sie den Mindestwert mit dem Bauamt.
- Gewendelte Stufen wie gerade Stufen rechnen. Bei Viertel- und Halbwendeltreppen gilt das Schrittmaß auf der Lauflinie; das ist Aufgabe eines Treppenbauers.
- Umbau ohne Statik. Eine neue Deckenöffnung greift in die tragende Decke ein. Dafür sind Statiker und Fachbetrieb zuständig.
Für Türen am Treppenabsatz liefert der Ratgeber Türmaße nach Norm die Normbreiten. Wer einen Handlauf befestigt, findet die passende Dübelwahl im Ratgeber Welcher Dübel für welche Wand?; die Befestigung eines Handlaufs ist sicherheitsrelevant und gehört geprüft.
Häufige Fragen
Wie viele Stufen brauche ich für 2,80 m Geschosshöhe?
Bei einer Wunsch-Steigung von 17,5 cm sind es 16 Steigungen von je 17,5 cm und damit 15 Auftritte. Bei 18 cm ergibt die Rechnung 15,6, also gerundet ebenfalls 16 Steigungen von dann 17,5 cm.
Welche Steigung und welcher Auftritt sind bequem?
Nach der Schrittmaßregel soll 2 s + a zwischen 59 und 65 cm liegen. TÜV SÜD nennt eine Steigung von 18 cm mit 27 cm Auftritt als besonders komfortabel, ein Auftritt um 30 cm gilt als bequem.
Warum gibt es eine Stufe weniger Auftritte als Steigungen?
Die oberste Steigung endet auf dem Boden des oberen Geschosses. Dieser Boden ist der letzte Auftritt und gehört nicht zur Treppe. Die Lauflänge ist deshalb Auftritt mal (Steigungen minus 1).
Darf ich eine Treppe selbst ändern oder bauen?
Bei einer notwendigen Treppe in einem Wohnhaus gelten die Landesbauordnung und DIN 18065. Treppen, Geländer und Deckenöffnungen sind sicherheits- und statikrelevant. Lassen Sie Planung und Ausführung von Bauamt, Statiker und Treppenbauer begleiten; der Rechner liefert nur die Rechenbasis.
Quellen
- TÜV SÜD: Treppe berechnen (Schrittmaßregel 2 s + a, Sicherheits- und Bequemlichkeitsregel, Lauflänge)
- TÜV SÜD: Regelungen durch DIN 18065 und Bauordnungen (Steigung 140–190 mm, Auftritt 260–370 mm, Laufbreite, Toleranzen, Geländer)
- TÜV SÜD: Treppen – Maße, Arten und Normen (Tabelle notwendige und nicht notwendige Treppe)