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Werkzeug leihen oder kaufen: Ab wann lohnt sich der Kauf?

Aktualisiert am

Bohrhammer, Rüttelplatte, Parkettschleifer: Mit den Mietpreisen eines Baumarkts rechnen wir durch, wann Leihen günstiger ist, was Kaution und Haftung bedeuten und wann der Kauf gewinnt.

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Was passt zu Ihnen?

Sie brauchen ein großes Spezialgerät nur einmal (Rüttelplatte, Parkettschleifmaschine, Teppichbodenentferner)Leihen im Baumarkt

Leihen Sie. Eine Tagesmiete von 48 bis 56 Euro liegt weit unter jedem Kaufpreis, und Sie brauchen weder Lagerplatz noch Wartung. Rechnen Sie Kaution, Zubehör und die Reinigung vor der Rückgabe ein.

Sie bohren, schrauben oder sägen mehrmals im JahrKaufen (neu oder gebraucht)

Ein kabelgebundener Bohrhammer kostet etwa 70 bis 200 Euro, ein Miettag 24 Euro: Nach 3 bis 8 Miettagen hätte sich der Kauf gerechnet. Für Akkuschrauber, Stichsäge und Schleifer gilt das erst recht.

Sie renovieren eine ganze Wohnung mit mehreren GewerkenBeides geht

Kaufen Sie, was Sie in den nächsten Jahren wieder brauchen (Akkuschrauber, Stichsäge, Schleifer), und leihen Sie nur, was Sie einmal einsetzen. Für einen Wochenend-Einsatz mit vielen Löchern in Beton genügt ein geliehener Bohrhammer.

Leihen im Baumarkt vs Kaufen (neu oder gebraucht)

UnterschiedLeihen im BaumarktKaufen (neu oder gebraucht)
Beispiel Bohrhammer, ein WochenendeMiete 36 € (Tag 24 €, Kaution 50 €)Kauf kabelgebunden etwa 70–200 €
Beispiel Rüttelplatte (85 kg), ein TagMiete 48 € (Wochenende 72 €, Kaution 90 €)Kauf für einen Einsatz kaum sinnvoll
Beispiel Parkettschleifmaschine, ein TagMiete 56 € (Wochenende 84 €, Kaution 110 €)Kauf nur bei Dauerbedarf sinnvoll
Break-even BohrhammerRückgabe nach 1–2 Tagen, keine FolgekostenKaufpreis ÷ Tagesmiete: rund 3 bis 8 Miettage (70–200 € ÷ 24 €)
Kaution und PapiereKaution 50–110 € bei den Beispielen; EU-Ausweis mit Adressnachweis mitbringenentfällt
Verbrauchsmaterial und ZubehörBohrer, Schleifpapier, Sägeblätter: AGB prüfen, oft extragehört Ihnen, muss aber ebenfalls gekauft werden
Haftung bei SchädenSie zahlen in der Regel für selbst verursachte Schäden; private Haftpflicht deckt Mietsachen nicht immerRisiko liegt bei Ihnen; Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer
Verfügbarkeitonline reservieren, im Markt abholen, geleert und gereinigt zurückgebensofort und jederzeit
MängelrechteDefekte sofort melden, möglichst mit Zeugenneu: 2 Jahre; gebraucht vom Händler: mindestens 1 Jahr (§ 476 BGB)
Platz und PflegekeineLagerplatz, Akkupflege, Wartung

Die Rechnung: Wann sich der Kauf lohnt

Teilen Sie den Kaufpreis durch die Tagesmiete. Das Ergebnis ist die Zahl der Einsätze, ab der Kaufen billiger wäre. Beim Bohrhammer: 70 Euro ÷ 24 Euro ≈ 3 Einsätze, 200 Euro ÷ 24 Euro ≈ 8 Einsätze. Planen Sie in den nächsten Jahren mehr Einsätze als diese Spanne, kaufen Sie. Bleibt es bei einem Wochenende, ist die Miete günstiger.

Die Preise der folgenden Tabelle stammen vom Mietservice eines Baumarkts (Stand Oktober 2026, inklusive Mehrwertsteuer). Sie sind Richtwerte: Anbieter und Märkte unterscheiden sich.

Gerät4 StundenTagWochenendeWocheKaution
Bohrhammer19,20 €24,00 €36,00 €84,00 €50 €
Rüttelplatte (85 kg)38,40 €48,00 €72,00 €168,00 €90 €
Parkettschleifmaschine44,80 €56,00 €84,00 €196,00 €110 €
Teppichbodenentferner43,20 €54,00 €81,00 €189,00 €110 €

Zwei Hinweise zur Tabelle: Der Preis für „4 Stunden“ gilt für den ganzen Zeitraum, nicht je Stunde. Und beim Wochenendtarif zahlen Sie das Anderthalbfache der Tagesmiete, also deutlich weniger als zwei Tage einzeln.

Was Leihen zusätzlich verlangt

Für die Abholung brauchen Sie laut dem Mietservice einen EU-Ausweis, EU-Führerschein oder EU-Reisepass mit Nachweis Ihrer Wohnadresse, zum Beispiel eine Meldebestätigung, und die Kaution. Das Gerät geben Sie geleert und gereinigt zurück, sonst drohen Mehrkosten. Eine 85-kg-Rüttelplatte passt nicht in jeden Kofferraum: Planen Sie den Transport mit ein.

Fragen Sie vor der Buchung nach Zubehör. Beim Bohrhammer nennt der Mietservice als empfohlenes Zubehör lange SDS-plus-Hammerbohrer und ein Verlängerungskabel, aber ohne Preis. Verbrauchsmaterial wie Bohrer, Schleifbänder oder Sägeblätter kann extra berechnet werden. Schutzausrüstung bringen Sie selbst mit: Gehörschutz und Staubmaske gehören zu jedem dieser Geräte (Kapsel oder Stöpsel?).

Haftung und Versicherung beim Leihen

Der Rechtsportal-Beitrag eines Versicherers fasst die Regeln so zusammen: Prüfen Sie das Gerät bei der Abholung auf Beulen, Kratzer, wackelige Knöpfe und abgebrochene Schalter und lassen Sie Schäden im Mietvertrag vermerken. Vergleichen Sie den Lieferumfang mit dem Vertrag, denn fehlt bei der Rückgabe etwas, haftet der Kunde. Tritt ein Defekt auf, melden Sie ihn sofort, möglichst mit einem Zeugen. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, müssen Sie in der Regel Schadensersatz leisten.

Haftpflicht klären. Nicht jede private Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. Fragen Sie Ihren Versicherer vor der Abholung, bei teuren Geräten wie Parkettschleifmaschinen erst recht.

Gebraucht kaufen: der dritte Weg

Gebrauchte Elektrowerkzeuge senken den Einstiegspreis. Beim Kauf von einem Unternehmer gilt: Die Verjährung der Mängelrechte darf bei gebrauchten Waren nicht auf weniger als ein Jahr verkürzt werden (§ 476 BGB), bei neuen Waren nicht auf weniger als zwei Jahre. Bei einem Kauf von Privat ist ein Ausschluss der Mängelrechte üblich („gekauft wie gesehen“). Er gilt aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB).

Freunde und Nachbarn fragen

Der Versicherer-Beitrag rät, vorab klar zu vereinbaren, wer für Schäden aufkommt. Das gilt auch unter Bekannten. Ein Gerät, das Sie verleihen oder ausleihen, sollten beide mit Zustand und Zubehör notieren.

So entscheiden Sie in drei Fragen

  1. Wie oft brauchen Sie es in den nächsten drei Jahren? Weniger als 3 bis 8 Einsätze bei Geräten um 100 Euro: leihen.
  2. Haben Sie eine Akku-Plattform? Dann kaufen Sie Geräte „solo“ dazu (Set oder Solo?).
  3. Haben Sie Platz und ein Fahrzeug? Große Geräte wie Rüttelplatte oder Schleifmaschine sprechen schon deshalb für die Miete.

Welche Geräte bei einer Renovierung ohnehin zur Grundausstattung gehören, steht im Ratgeber Werkzeug-Grundausstattung. Für Arbeiten im Garten hilft Welches Werkzeug für Terrasse, Zaun und Pflaster?, für die Mietwohnung Welches Werkzeug für die Renovierung?

Passend zum Bedarf

Bohrhammer kaufen, wenn Sie öfter in Beton bohren

Worauf achten: kabelgebunden, SDS-plus, 1,5–3 Joule nach EPTA 05, Meißelstopp, Tiefenanschlag

Übliche Preisspanne: 70–200 €

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Hammerbohrer für den geliehenen oder eigenen Bohrhammer

Worauf achten: SDS-plus, Durchmesser 6–12 mm, Länge 160–460 mm je nach Wandstärke

Übliche Preisspanne: 15–40 €

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Häufige Fragen

Wie viel kostet es, einen Bohrhammer im Baumarkt zu leihen?

Ein Baumarkt-Mietservice nennt (Stand Oktober 2026) 19,20 Euro für 4 Stunden, 24 Euro für einen Tag, 36 Euro für das Wochenende und 84 Euro für eine Woche, dazu 50 Euro Kaution. Die Preise unterscheiden sich je Markt und Anbieter.

Was brauche ich, um Werkzeug im Baumarkt zu leihen?

Einen EU-Personalausweis, EU-Führerschein oder EU-Reisepass mit Nachweis Ihrer Wohnadresse und die Kaution. Das Gerät geben Sie geleert und gereinigt zurück.

Zahlt meine Haftpflichtversicherung, wenn ich ein geliehenes Gerät beschädige?

Nicht jede private Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen. Klären Sie das vor der Abholung mit Ihrem Versicherer.

Welche Mängelrechte habe ich bei gebrauchtem Werkzeug?

Kaufen Sie bei einem Händler, darf die Verjährung bei gebrauchten Waren nicht auf weniger als ein Jahr verkürzt werden. Bei Privatverkäufen ist ein Ausschluss üblich, er gilt aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Quellen

  1. toom Mietgeräteservice: Bohrhammer mieten (4 Stunden, Tag, Wochenende, Kaution)
  2. toom Mietgeräteservice: Rüttelplatte mieten (85 kg, Preise, Kaution)
  3. toom Mietgeräteservice: Parkettschleifmaschine mieten
  4. toom Mietgeräteservice: Teppichbodenentferner mieten
  5. toom Mietgeräteservice: Ablauf, Reservierung, Ausweis, Kaution, Rückgabe
  6. ERGO Rechtsportal: Werkzeug ausleihen im Baumarkt (Mängel notieren, Haftung, Kaution)
  7. § 476 BGB: Abweichende Vereinbarungen, gebrauchte Waren (dejure.org)
  8. § 444 BGB: Haftungsausschluss (dejure.org)

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