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Ratgeber

Altbau renovieren: Prioritäten setzen von Schadstoffen bis Anstrich

Aktualisiert am

Erst Schadstoffe, Feuchte und Technik klären, dann Substanz, zuletzt Oberflächen. So setzen Sie im Altbau Prioritäten, planen das Budget und wissen, wann ein Fachbetrieb Pflicht ist.

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Die Reihenfolge nach Dringlichkeit

StufeThemaBeispieleWer
1Sicherheit und SchadstoffeAsbestverdacht, Blei in alten Anstrichen, Schadstoffe in Kleber und SpachtelSachverständige, Fachfirmen
2Feuchte und SchimmelLeckage, Wärmebrücken, aufsteigende FeuchteUrsache klären, Fachbetrieb ab größeren Flächen
3TechnikElektro, Gas, Wasser, HeizungInstallationsunternehmen, SHK-Betrieb
4GebäudesubstanzRisse, Fenster, Türen, DichtheitSie prüfen, ggf. Fachmann
5OberflächenPutz, Streichen, Tapete, BodenSie oder Betrieb

Je weiter oben ein Punkt steht, desto weniger darf er warten. Eine neue Tapete auf einer feuchten Wand oder frisch gestrichene Wände über einer unentdeckten Leckage sind verlorenes Geld.

Stufe 1: Baujahr und Schadstoffe

Asbest ist in Deutschland seit dem 31. Oktober 1993 verboten. In Gebäuden mit Baubeginn davor kann er in Fliesenkleber, Putzen, Spachtelmassen, Beschichtungen und Kitt stecken, auch in Floor-Flex-Platten, Cushion-Vinyl, Bitumenkleber und Nachtspeicheröfen. Die Verbraucherzentrale rät, vor Renovierungen eine Asbesterkundung durchzuführen und Vermieter schriftlich nach asbestfreien Materialien zu fragen. Proben sollen nur fachkundige Personen nehmen, weil eine falsche Probenahme selbst Fasern freisetzen kann. Abschleifen, Abstemmen oder Entfernen asbesthaltiger Materialien gehört in Fachhand. Seit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 gelten neue Regeln; Arbeiten dürfen nur Fachbetriebe ausführen. Eine FFP2-Maske macht solche Arbeiten nicht zur Heimwerkerarbeit. Ausführlich im Ratgeber Asbest im Altbau erkennen.

Blei steckt in älteren Anstrichen. Die BG BAU berichtet, dass bleihaltige Anstriche im Westen bis in die 1960er-Jahre, in der DDR bis 1990 verwendet wurden, vor allem auf Fenstern und Türen. Beim trockenen Schleifen oder Abbrennen entstehen Staub und Dämpfe, deshalb sollten Sie diese Verfahren bei Verdacht vermeiden. Siehe Alte Farbe und Lack entfernen.

Stufe 2: Feuchte vor Schönheit

Das Umweltbundesamt hält fest: Die Ursache der Feuchtigkeit muss erkannt und beseitigt werden, sonst kommt der Schimmel wieder. Kleinere oberflächliche Stellen unter 0,5 m² können Sie selbst entfernen, wenn Sie nicht allergisch reagieren und keine Atemwegs- oder Immunerkrankung haben; größeren Befall sollte eine fachkundige Firma sanieren. Streichen Sie nicht über Flecken, bevor die Ursache feststeht. Ursachen und Hinweise nennt der Ratgeber Feuchte Wand, bei Flecken auf Putz der Ratgeber Wasserflecken überstreichen.

Stufe 3: Technik gehört in Fachhand

Arbeiten an der Elektroanlage dürfen nach § 13 Abs. 2 NAV nur der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen. Warnzeichen alter Elektrik finden Sie im Ratgeber Alte Elektrik erkennen. Gas und Wasser gehören an einen SHK-Betrieb. Vor dem Bohren in alten Wänden gilt: Leitungen können hinter dem Putz an unerwarteten Stellen verlaufen, siehe Leitungen in der Wand finden.

Stufe 4: Substanz prüfen

Notieren Sie Risse, klemmende Türen, undichte Fenster und Zugluft. Haarrisse sind meist harmlos, breite oder wachsende Risse nicht, siehe Risse in der Wand. Zugluft am Fenster stoppen Sie oft mit neuer Dichtung (Fenster abdichten), Holzfenster mit Anstrichproblemen finden Sie unter Holzfenster streichen. Altbauwände sind selten ganz gerade und eben; planen Sie Zusatzaufwand beim Spachteln und Tapezieren ein.

Stufe 5: Oberflächen zuletzt

Erst jetzt lohnt Anstrich, Tapete und Boden. Die Reihenfolge und die Trocknungszeiten stehen im Ratgeber Renovierung: Reihenfolge der Arbeiten. In Altbauten sind Raumhöhen von 2,8 bis 3,2 m üblich, rechnen Sie also mit mehr Farbe als im Neubau und mit einer sicheren Leiter. Die Menge ermittelt der Farbrechner. Beim Boden schaut der Vergleich Dielen abschleifen oder überdecken auf Dielen und Altlasten.

Budget und Mietwohnung im Altbau

Setzen Sie im Budget zuerst die Posten von Stufe 1 bis 3 an und halten Sie eine Reserve vor, denn im Altbau tauchen oft Überraschungen auf. Die Verbraucherzentrale nennt 15 bis 20 Prozent Kostensteigerung als Marke, ab der ein Betrieb Sie sofort informieren muss; ein Puffer in dieser Größenordnung ist eine sinnvolle Planungsannahme. In der Mietwohnung gilt: Verdacht auf Asbest oder Schimmel melden Sie dem Vermieter schriftlich. Nehmen Sie keine eigenen Proben und führen Sie keine Arbeiten aus, die das Material beschädigen.

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Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob in meinem Altbau Asbest sein kann?

Das Baujahr gibt den ersten Hinweis: Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 ist Asbest in Putz, Spachtel, Fliesenkleber und Bodenbelägen möglich. Sicher klärt das nur eine Analyse durch eine fachkundige Person. Nehmen Sie keine Proben selbst und bohren oder schleifen Sie bis zur Klärung nicht.

Was ist wichtiger: Fenster oder Wände?

Zuerst die Ursache von Feuchte und Zugluft, danach die Oberfläche. Ob neue Fenster sinnvoll sind, hängt von Zustand, Budget und Förderung ab. Klären Sie das mit einer Energieberatung und einem Fachbetrieb.

Darf ich als Mieter im Altbau selbst renovieren?

Streichen und Tapezieren gehören meist zu den Schönheitsreparaturen. Bei Schadstoffverdacht, Feuchte und Technik informieren Sie den Vermieter schriftlich. Veränderungen an Boden, Wänden oder Installation brauchen dessen Zustimmung.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Asbest – gefährlich und immer noch aktuell (Verbot 31.10.1993, Fundorte, Fachfirmen, GefStoffV 12/2024)
  2. BG BAU, BauPortal 1/2015: Blei in alten Anstrichen (Bleiweiß, Fenster und Türen, Schleifen und Abbrennen vermeiden)
  3. Umweltbundesamt: Häufige Fragen bei Schimmelbefall (Ursache beseitigen, größere Flächen von Fachfirma)
  4. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13: Elektroanlage, Arbeiten nur durch Installationsunternehmen
  5. Verbraucherzentrale: Handwerker – Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Angebote, Mehrkosten ab 15–20 %, Abnahme, Gewährleistung)

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