Heimwerken in der Mietwohnung
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Bohren, streichen, Boden verlegen, Auszug: was Mieterinnen und Mieter selbst machen dürfen, was sie rückgängig machen müssen und wie es ohne Spuren geht.
In der Mietwohnung gilt: Übliche Nutzung ist erlaubt, bauliche Veränderungen brauchen die Zustimmung des Vermieters. Dübellöcher für Regale und Lampen in üblichem Umfang gehören nach der Rechtsprechung zur normalen Nutzung, eine neue Wand oder ein verklebter Boden nicht. Was beim Auszug zu tun ist, hängt vom Mietvertrag und davon ab, ob die Klausel zu Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam ist.
Hier finden Sie Ratgeber zu Rechten und Pflichten, Lösungen ohne Bohren und Anleitungen, mit denen Sie Wände und Böden so hinterlassen, wie Sie sie übernommen haben. Rechtliche Angaben ersetzen keine Beratung, etwa durch einen Mieterverein.